Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 03.11.2011 - 19 S 45/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,49915
LG Düsseldorf, 03.11.2011 - 19 S 45/11 (https://dejure.org/2011,49915)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.11.2011 - 19 S 45/11 (https://dejure.org/2011,49915)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. November 2011 - 19 S 45/11 (https://dejure.org/2011,49915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Einladung und zum Anwesenheitsrecht des Verwalter auf einer Eigentümerversammlung, § 24 Abs. 2 WEG/ fristlose Kündigung eines Verwaltervertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG-Versammlung: Verwalter muss eingeladen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Fehlende Ladung des Verwalters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Pflichtwidriges Verhalten kann Ladungsfehler unbeachtlich machen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Pflichtwidriges Verhalten kann Ladungsfehler unbeachtlich machen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer ist zu einer WEG-Versammlung zu laden? (IMR 2012, 1130)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 384
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2011 - 19 S 45/11
    Dass die Verweigerung der Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwalter einen Grund für seine sofortige Abberufung und die fristlose Kündigung des Verwaltervertrages darstellen kann, steht ebenfalls im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.02.1998, 3 Wx 345/97, NZM 1998, 517, vgl. auch BGH, Beschluss vom 20.06.2002, V ZB 39/01, NJW 2002, 3240) und der Literatur (Bub, a.a.O., Rn. 68b; Elzer, a.a.O., Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2003 - 3 Wx 217/02

    Pflichtwidriges Verhalten des Verwalters bei einem Antrag auf

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2011 - 19 S 45/11
    Die Annahme einer ordnungsgemäßen Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates wegen der pflichtwidrigen Verweigerung der amtierenden Verwalterin in der vorliegenden Fallkonstellation steht auch im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2003, I-3 Wx 217/02, NZM 2004, 110; LG Hamburg, Urteil vom 18.08.2010, 318 S 77/09, ZMR 2011, 744) und der Literatur (Bub in: Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, 13. Bearbeitung, § 24 WEG, Rn. 73).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 3 Wx 345/97
    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2011 - 19 S 45/11
    Dass die Verweigerung der Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwalter einen Grund für seine sofortige Abberufung und die fristlose Kündigung des Verwaltervertrages darstellen kann, steht ebenfalls im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.02.1998, 3 Wx 345/97, NZM 1998, 517, vgl. auch BGH, Beschluss vom 20.06.2002, V ZB 39/01, NJW 2002, 3240) und der Literatur (Bub, a.a.O., Rn. 68b; Elzer, a.a.O., Rn. 17).
  • LG Hamburg, 18.08.2010 - 318 S 77/09

    Zur Abberufung eines Verwalters

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2011 - 19 S 45/11
    Die Annahme einer ordnungsgemäßen Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates wegen der pflichtwidrigen Verweigerung der amtierenden Verwalterin in der vorliegenden Fallkonstellation steht auch im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2003, I-3 Wx 217/02, NZM 2004, 110; LG Hamburg, Urteil vom 18.08.2010, 318 S 77/09, ZMR 2011, 744) und der Literatur (Bub in: Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, 13. Bearbeitung, § 24 WEG, Rn. 73).
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